Käthe-Kollwitz-Schule

In zwei Jahren zum Abschluss

So weit freie Ausbildungsplätze in der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik zur Verfügung stehen, können Bewerberinnen und Bewerber in den zweiten Ausbildungsabschnitt aufgenommen werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen nach § 3 erfüllen und sich einer Aufnahmeprüfung mit Erfolg unterzogen haben.

(§ 4 Abs. 5 der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik).

Die Möglichkeit der verkürzten Ausbildung richtet sich an  Bewerberinnen und Bewerber mit umfassenden (sozial-) pädagogischen Erfahrungen, z. B.:

  • Staatlich geprüfte/r Sozialassistent /in mit zusätzlicher einschlägiger Berufserfahrung
  • Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in mit FHS-Reife und abgebrochenem FHS-Studium
  • Sozialpädagogen/Sozialarbeiter/Diplom-Pädagogen/Grundschullehrer mit abgebrochenen Studiengängen
  • oder mit abgeschlossenen (pädagogischen/sozialpädagogischen) Studiengängen, mit dem Wunsch auf das Tätigkeitsfeld "Tageseinrichtungen"
  • ausländischen Absolventen von wissenschaftlichen pädagogischen Studiengängen, die hier keine Anerkennung erhalten haben usw.

Somit richtet sich der § 4 Abs. 5 an Personen mit umfassender Vorbildung, bzw. einschlägiger beruflicher Erfahrung, welche die Bedingungen des § 3 der Verordnung mehr als erfüllen, allerdings die nötigen Vorbedingungen für eine Externenprüfung nach § 44 der Verordnung, insbesondere den Nachweis einer mindestens siebenjährigen hauptberuflichen sozialpädagogischen Tätigkeit nicht vollständig erbringen können.

Wir beraten Sie gerne.