Käthe-Kollwitz-Schule

Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz

Schwerpunkte: Sozialpflege und Sozialpädagogik

Aktuelle Veränderung der Rechtslage in 2020 - Neue Rechtsgrundlage zur Fachkräfteversorgung:

Im Juli 2020 wurde beschlossen, dass "Staatlich geprüfte Sozialassistentinnen" und "Staatlich geprüfte Sozialassistenten" einen neuen Status als Fachkraft zur Mitarbeit  nach §25b Abs. 2 Nr. 5 (neu) im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) erhalten.  Diese Änderungen betreffen die Verbesserungen u.a. im Kontext des Fachkräftemangels in den Kindertagesstätten. Damit verbessern sich ab sofort die Arbeitsmöglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen der Zweijährigen höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz.

 

Die Ausbildung an der zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz dauert zwei Jahre. Sie umfasst eine fachtheoretische und fachpraktische Grundbildung für Sozialberufe und eine berufspraktische Ausbildung in der jeweiligen Fachrichtung. Die gesamte Ausbildung erfordert eine enge Zusammenarbeit mit den Praxisstellen.

Im zweiten Jahr der Ausbildung können folgende Fachrichtungen gewählt werden:

   ·  Sozialpädagogik

   ·  Sozialpflege.

Die zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz führt zu einem schulischen Berufsabschluss. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Basisqualifikationen für eine weiterführende Ausbildung an Fachschulen und von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Institutionen nach Anweisung und, in begrenztem Umfang, verantwortlich tätig zu sein. Entsprechend dem allen Schulen gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag befähigt sie die Schülerinnen und Schüler zu verantwortlichem Handeln bei der Mitgestaltung im Beruf und in der Gesellschaft.

Die Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung ab. Wer die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung

                               Staatlich geprüfte(r) Sozialassistent(in)

Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Zusatzunterricht (Mathematik 3 WStd., Englisch 1 WStd.) können nach Ablegen einer Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch die Fachhochschulreife erlangen. Dies setzt voraus, dass neben dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit erbracht wird.

 

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