Käthe-Kollwitz-Schule

Das Berufsbild - Ein Beruf im Wandel der Zeit

 

Seit dem 01.08.2006 gilt für MFA eine neue Opens external link in new windowAusbildungsverordnung . Sie hat die alte Ausbildungsverordnung für Arzthelferinnen abgelöst.  Gemeinsam durch Gremien der Bundesärztekammer, Sachverständige von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, dem Bundesministerium für Gesundheit sowie für Forschung und für Bildung und die Kultusministerkonferenz wurde sie erarbeitet.

Mit der neuen Ausbildungsverordnung ändert sich die Berufsbezeichnung der Arzthelferin in Medizinische Fachangestellte (MFA). Die Anforderungen in der Ausbildung und in den schriftlichen und praktischen Prüfungen wurden grundlegend verändert und den Anforderungen der heutigen Arbeitswelt angepasst.

Ausbildungsvoraussetzung

Für den Beruf des/der Medizinischen Fachangestellten ist ein Hauptschul- oder höherer Abschluss notwendig. Interesse sowohl an Verwaltungsarbeiten wie an der Medizin und an der Versorgung von Patienten sollten vorhanden sein.

Arbeitsgebiete

Medizinische Fachangestellte haben ein großes Spektrum an Arbeitsmöglichkeiten. Im Vordergrund steht ihre Tätigkeit in den Arztpraxen. In den letzten Jahren werden verstärkt MFA in Krankenhäusern angestellt. Medizinische Laboratorien, betriebsärztliche Einrichtungen und Gesundheitsämter sind weitere Tätigkeitsfelder. Krankenkassen und andere medizinisch ausgerichtete Institutionen stellen gerne MFA ein, da sie auf Grund der weit gefächerten Ausbildung ein gutes Basiswissen haben.

Ausbildungsdauer

Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Je nach Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf 2,5 bis 2 Jahre möglich. Die Zulassungsvoraussetzungen für MFA können sie Opens external link in new windowhier nachlesen. 

Ausbildungsinhalte

Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte  verteilt sich auf

In der Berufsschule werden die Ausbildungsinhalte in 12 Lernfeldern vermittelt. An Fallbeispielen lernen die Schülerinnen Praxissituationen mit dem notwendigen theoretischen Hintergrund zu verbinden.

Die Themen der Lernfelder sind:

  1. Im Beruf und Gesundheitswesen orientieren.
  2. Patienten empfangen und begleiten.
  3. Praxishygiene und Schutz vor Infektionskrankheiten organisieren.
  4. Bei Diagnostik und Therapie von Erkrankungen des Bewegungsapparates assistieren.
  5. Zwischenfälle vorbeugen und in Notfallsituationen Hilfe leisten.
  6. Waren beschaffen und verwalten.
  7. Praxisabläufe im Team organisieren.
  8. Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen der Erkrankung des Urogenitalsystems begleiten.
  9. Patienten bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen des Verdauungssystems begleiten.
  10. Patienten bei kleinen chirurgischen Behandlungen begleiten und Wunden versorgen.
  11. Patienten bei der Prävention begleiten.
  12. Berufliche Perspektiven entwickeln.

Der Rahmenlehrplan hat durch hessische Berufsschullehrer eine inhaltliche Ergänzung erhalten. Er kann nachgelesen werden unter: Opens external link in new windowHessenliste für den Beruf der MFA

Bei einem Blick auf diese Liste finden sich Anmerkungen in blau. Sie konkretisieren die Inhalte, die die Schulen vermitteln wollen und rote Anmerkungen vom zentraler Prüfungsfragen-Erstellungsausschuss.

 

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung erfolgt nach den ersten 18 Monaten der Ausbildungszeit. Sie wird zentral durchgeführt.

In höchstens 120 Minuten werden schriftlich in Form von Multiple Choice Fragen Inhalte aus den Bereichen

  • Arbeits- und Praxishygiene
  • Schutz vor Infektionskrankheiten
  • Verwaltungsarbeiten
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Untersuchungen und Behandlungen

abgefragt.

Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die eine Feststellung über den Leistungsstand der Auszubildenden enthält. Diese Bescheinigung erhalten sowohl die Auszubildenden wie die Ausbilder.

Der Nachweis über die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Für eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung benötigen Sie in der Zwischenrpüfung mindestens die Note 3.

Übrigens:
Bei der Zwischenprüfung geben Sie nur den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Lösungsbogen ab, die Prüfungsfragen können Sie mitnehmen. Das geht bei der Abschlussprüfung nicht!!!

 

Abschlussprüfung

An der Abschlussprüfung können Auszubildende teilnehmen, die

  • ihre Ausbildungszeit beendet haben, bzw. deren Ausbildungszeit nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet,
  • an der Zwischenprüfung teilgenommen haben,
  • einen schriftlichen Ausbildungsnachweis geführt haben,
  • ein eingetragenes Ausbildungverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungs-verhältnisse der Ärztekammer haben,
  • nicht mehr als 30 Berufsschultage gefehlt haben,
  • während der 3-jährigen Ausbildungszeit insgesamt nicht mehr als 90 Werktage, bei 2,5-jähriger Ausbildungszeit nicht mehr als 75 Werktage oder bei 2-jähriger Ausbildungszeit nicht mehr als 60 Werktage gefehlt haben.
  • die Anforderungen der Landesärztekammer für eine sogenannte Externenprüfung erfüllen.


Die Prüfung gliedert sich in zentral vor einem Prüfungsauschuss der Ärztekammer durchgeführte schriftliche und praktische Teile.

Die schriftliche Prüfung umfasst:

  • Behandlungsassistenz,
  • Betriebsorganisation und -verwaltung, 
  • Wirtschafts- und Sozialkunde.

Alle  Themengebiete werden an einem Tag geprüft.

 

Die praktische Prüfung wird in der Carl-Oelemann-Schule in Bad Nauheim durchgeführt. Innerhalb von 75 Minuten bearbeit der Prüfling eine handlungsorientierte komplexe Aufgabe. Hierbei werden mehrere ineinandergreifende Arbeitsabläufe verknüpft. Darüber hinaus ist der Umgang mit Patienten und die Durchführung und Organisation betrieblicher Abläufe, sowie ein 15-minütiges Fachgespräch Gegenstand der Prüfung.

Die schriftliche und die praktische Prüfung haben die gleiche Gewichtung.


Bestehensregelung

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriflichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit "ungenügend" bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.

Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Weitergehende Informationen zur Prüfungsordnung für medizinische Fachangestellte können sie auf der Seite der Opens external link in new windowLandesärztekammer Hessen nachlesen.

S. H. 12/18