Käthe-Kollwitz-Schule

Welche Zugangsvoraussetzungen brauche ich?

(nach der Verordnung vom 14. Juni 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2011 (ABl. 12/11, Seite 885)

§ 4 der Verordnung für die zweijährige Berufsfachschule gibt folgende Zugangsvoraussetzungen vor:

  1. In die Zweijährige Berufsfachschule können Schüler/innen aufgenommen werden, die über einen qualifizierenden Hauptschulabschluss verfügen. (nach § 54 und 56 der VOBGM)

  2. Wer nicht über einen qualifizierenden Hauptschulabschluss verfügt, kann aufgenommen werden, wenn er folgende vier Bedingungen erfüllt:
  • Der Hauptschulabschluss der Schülerin / des Schülers weist befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik auf.
  • Die Leistungen im dritten Fach sind mindestens ausreichend.
  • In allen anderen Fächern wurden im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen erbracht haben, d.h. der errechnete Durchschnitt dieser Fächer beträgt höchstens 3,49.
  • Die Klassenkonferenz der abgebenden Schule hält Lernentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung in einem schriftlichen Gutachten für geeignet, einen dem mittleren Abschluss gleichwertigen Abschluss in einer zweijährigen Berufsfachschule zu erreichen.

3. Für alle Bewerberinnen und Bewerber gelten folgende Regeln:

  • Das 18. Lebensjahr darf bei Schuljahresbeginn (1. August) noch nicht vollendet sein.
  • Es darf keine Berufsfachschule in einem anderen Schwerpunkt länger als ein Jahr besucht worden sein und es darf noch keine duale Berufsausbildung absolviert worden sein.
  • Der Bewerbung müssen ein Bewerbungsschreiben, ein Lebenslauf und ein Passfoto beigefügt sein.
  • Anmeldeschluss für die zweijährige Berufsfachschule ist der 31. März jeden Jahres.