Käthe-Kollwitz-Schule

Berechtigungen

  • Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Sie wird schriftlich, praktisch und mündlich durchgeführt.
  • Wer die Prüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" bzw. "Staatlich geprüfter Sozialassistent" zu führen.

  • Das Zeugnis berechtigt zum Eintritt in die Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieherinnenausbildung) und in die Fachoberschule Sozialwesen oder Gesundheit der Form B, Klasse 12. Beide Schulformen können ebenfalls an der Käthe-Kollwitz-Schule absolviert werden.