Käthe-Kollwitz-Schule
Berechtigungen
- Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Sie wird schriftlich, praktisch und mündlich durchgeführt.
Wer die Prüfung bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Sozialassistentin" bzw. "Staatlich geprüfter Sozialassistent" zu führen.
Das Zeugnis berechtigt zum Eintritt in die Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieherinnenausbildung) und in die Fachoberschule Sozialwesen oder Gesundheit der Form B, Klasse 12. Beide Schulformen können ebenfalls an der Käthe-Kollwitz-Schule absolviert werden.