Käthe-Kollwitz-Schule

Zugangsvoraussetzungen


Mittlerer Abschluss:

  • Abschlusszeugnis der Realschule oder
  • Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule oder
  • Versetzungszeugnis nach Jahrgangsstufe 11 einer gymnasialen Oberstufe oder
  • sonstiges als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

         und

  • Abschlussprüfung in einem als einschlägig anerkannten Ausbildungsberuf

         oder

  • Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung.

Für die Aufnahme in die Fachoberschule Sozialwesen werden ersatzweise für eine Berufsausbildung anerkannt bzw. angerechnet:

  • Eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen, in der Sozialverwaltung oder in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Darauf angerechnet werden ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Grundwehrdienst oder Zivildienst, Besuch eines Berufsgrundbildungsjahres oder einer auf dem Mittleren Abschluss aufbauenden beruflichen Vollzeitschule mit bis zu einem Jahr.

Eine Feststellungsprüfung vor der Aufnahme ist notwendig, wenn

  • im Zeugnis des Mittleren Abschlusses nicht in mindestens zwei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens befriedigende Leistungen erbracht sind, wobei in keinem dieser Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen,
  • oder wenn der Schulbesuch für mehr als ein Jahr unterbrochen wurde.
  • Die Prüfung erstreckt sich auf schriftliche Arbeiten in Deutsch, Englisch und Mathematik.

 

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